Konditionen

Die hier folgenden Informationen gelten für uns beide - sowohl für Ramona Kurz als auch für Hella Burkart - sind aber für die leichtere Lesbarkeit in der „Ich-Form“ formuliert.

Termine

In der Regel ist es möglich innerhalb von 5 bis 10 Tagen einen Termin für ein Erstgespräch zu erhalten.

Schweigepflicht

Sie können mich über Telefon oder per E-Mail erreichen. Am Telefon ist auch ein Anrufbeantworter geschaltet, der nur von mir persönlich abgehört wird. Ich rufe Sie dann gerne zurück.
Die Inhalte aller Gespräche fallen unter meine Schweigepflicht.

Erstgespräch

Im Erstgespräch geht es darum sich gegenseitig kennen zu lernen. Dabei ist mir auch wichtig etwas von Ihrer Situation und Ihrem Anliegen an die Beratung/Therapie zu erfahren. Ich stelle Ihnen vor, wie ich arbeite und was ich Ihnen anbieten kann. Sie entscheiden dann, ob meine Angebote für Sie hilfreich sein können und ob Sie sich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit vorstellen können.

Dauer der Beratung/Therapie

Die Anzahl von Terminen ist individuell sehr unterschiedlich. Erfahrungswerte zeigen bei der Einzelberatung/-therapie einen Umfang von 5 bis 15 Terminen, bei der Paar- oder Familienberatung/-therapie sind es in der Regel zwischen 3 und 10 Terminen. Die Anzahl und Häufigkeit der Termine bespreche ich mit Ihnen nach ihren individuellen Bedürfnissen. Als Prämisse gilt mir dabei, die Balance zwischen einem „soviel wie nötig“ und einem „so wenig wie möglich“ zu erhalten. Zu Beginn ist es häufig so, dass die Termine in kürzeren Abständen von ~ ein bis zwei Wochen stattfinden, später reichen erfahrungsgemäß Termine in größeren Zeitabständen von drei bis vier Wochen aus.
Eine Sitzung dauert in der Regel 60min.

Terminabsagen

Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen spätestens 2 Tage vorher abzusagen. Ansonsten muss ich Ihnen das vereinbarte Honorar berechnen.

Honorar

Die Höhe des Honorars hängt u.a. von der Dauer und dem zeitlichen Umfang der Beratung oder Therapie ab. Die genauen Konditionen und Möglichkeiten bespreche ich gerne mit Ihnen persönlich. Ein therapeutischer Prozess sollte nicht am Geld scheitern müssen.

Kostenübernahme durch die Krankenkassen

Die systemische Beratung/ Therapie liegt derzeit leider (noch) außerhalb des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen. Auf Grundlage des Psychotherapeutengesetzes vom Januar 1999 beteiligen sich die Krankenkassen ausschließlich an den so genannten „Richtlinien-Verfahren“ (analytische Psychotherapie, tiefenpsychologische fundierte Psychotherapie und Verhaltenstherapie). Bei anderen Verfahren wie z.B. der systemischen Therapie müssen – trotz nachgewiesener Wirksamkeit und in vielen Fällen höherer Effizienz – die Kosten vom Klienten selbst getragen werden.